Bevor du zur Prüfung darfst, braucht die Fahrerlaubnisbehörde deinen Antrag auf den Führerschein. Klingt nach Bürokratie, ist aber schnell erledigt, wenn du alle Unterlagen beisammen hast. Mit dieser Checkliste vergisst du nichts.

Der wichtigste Tipp vorab: Stell den Antrag direkt nach deiner Anmeldung in der Fahrschule. Die Bearbeitung bei der Behörde dauert oft mehrere Wochen, und ohne genehmigten Antrag gibt es keinen Prüfungstermin.

Die Checkliste für Klasse B, A und Co.

  • Antragsformular: Den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis bekommst du bei der Behörde oder bei uns in der Fahrschule. Wir helfen dir beim Ausfüllen.
  • Personalausweis oder Reisepass: Gültig und im Original. Wer nur einen Reisepass hat, bringt zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung mit.
  • Biometrisches Passfoto: Ein aktuelles Foto im Format 35 x 45 mm, wie für den Personalausweis.
  • Sehtestbescheinigung: Bekommst du beim Optiker oder Augenarzt. Sie darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein.
  • Nachweis Erste Hilfe: Die Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs mit 9 Unterrichtseinheiten. Sie verfällt nicht, ein alter Kurs zählt also auch.
  • Bestehender Führerschein: Falls du schon eine Klasse hast, zum Beispiel AM oder B, bringst du ihn mit.
  • Gebühr: Für die Bearbeitung verlangt die Behörde eine Gebühr. Den aktuellen Betrag nennt dir die Fahrerlaubnisbehörde.

Den Erste-Hilfe-Kurs kannst du direkt bei uns in Frankfurt-Rödelheim machen. Dann hast du einen Punkt der Liste schon abgehakt.

Alle Infos zum Kurs findest du auf unserer Seite zum Erste-Hilfe-Kurs.

Zusätzlich bei BF17

Beim begleiteten Fahren ab 17 braucht die Behörde noch etwas mehr:

  • Die Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten, unterschrieben von allen Sorgeberechtigten.
  • Die Angaben zu deinen Begleitpersonen, jeweils mit Kopie von Ausweis und Führerschein.

Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren den Führerschein Klasse B haben und dürfen höchstens einen Punkt in Flensburg haben.

Wann darf ich den Antrag stellen?

Du kannst den Antrag schon vor deinem Geburtstag stellen. Die Theorieprüfung darfst du frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters ablegen. Wer früh beantragt, verliert also keine Zeit.

Wir helfen dir dabei

Du musst das nicht allein durchziehen. Bei deiner Anmeldung gehen wir die Liste gemeinsam mit dir durch, prüfen deine Unterlagen und sagen dir genau, was noch fehlt. Hast du Fragen? Schreib uns oder ruf einfach an.